Herbst-Vorspiel und Junior 1
Im vollen Konzertsaal der Musikschule präsentierten Schülerinnen und Schüler aus den Instrumentalklassen von Ralf Brösamle (Violine) und Stephan Eitel (Klavier) Werke, die sie seit Beginn des Schuljahres erarbeitet haben.
Reichlich Applaus und die Junior 1 Urkunden für das erste Vorspiel sorgten für strahlende Gesichter bei den Kindern.
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Herzlich willkommen!!!
Als öffentliche Musikschule und Mitglied im Verband bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) sowie im Verband deutscher Musikschulen (VdM) bieten wir ca. 500 Schülerinnen und Schülern im Instrumental-, Ensemble- und Elementarunterricht eine umfassende musikalische (Aus)Bildung vom Einstieg in den Elementarfächern bis zur Förderung von Talenten.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Einblick in das Musikschulleben, können sich über Unterricht, Fachbereiche und Lehrkräfte informieren und erfahren alles Wissenswerte rund um die Musikschule im Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim e.V.
Sollten dennoch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne persönlich unter u. a. Kontaktdaten zu Verfügung.
Wir machen Musik lebendig! – Musikschule im Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim e.V.
Kontakt zur Musikschule
Tel.: 09161 – 307878
(Montag bis Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr)
Fax: 09161 – 882988
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Anmeldung
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Die passenden Formulare für den Förderverein JBO unter folgendem Download bereit gestellt: Beitrittserklärung zum Förderverein JBO
Auf Basis der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 20. Januar 2023) gelten folgende Regelungen und Empfehlungen:
- Grundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung, Veranstaltungen sowie Fortbildungen mehr.
- Es wird empfohlen jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
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Um auch weiterhin das Unterrichtsangebot für unsere Schüler*innen aufrecht erhalten zu können gilt generell:
- Niemals krank zum Unterricht!!!!
- wenn möglich Hände waschen/desinfizieren!
- Pausenzeiten sollten nicht im Unterrichtsgebäude verbracht werden.
- Eltern als Begleitung der Schülerinnen und Schüler sollten nicht mit ins Gebäude kommen.
Ausnahme:
Bei neuen Schülerinnen oder Schülern darf ausnahmsweise eine Begleitperson anwesend sein. Die Daten der Begleitperson werden aufgenommen und der Besuch dokumentiert.
Vielen Dank!
In diesem Sinne: Viele Grüße und bleiben Sie gesund!!!
Wolfgang Schniske
Schulleiter